ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
mobile Hundeschule Christian Will
Scholaris-Canis Die Hundeschule mit Köpfchen
Von-Eichendorff-Weg 5
78073 Bad Dürrheim
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der mobilen Hundeschule
Christian Will (im folgenden Scholaris Canis genannt), und seinen Kunden über Hundetraining,
Einzeltraining, Beratungen, Welpen- und Junghundeschule, Gruppentraining, Mantrailing, Futterberatung
sowie sonstige angebotene Leistungen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen Scholaris Canis und dem Kunden
vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss und Terminvereinbarung
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Leistung oder ein Termin zwischen Scholaris Canis und dem Kunden
verbindlich vereinbart oder bestätigt wurde. Die Vereinbarung kann insbesondere persönlich, telefonisch,
per E-Mail, über ein Kontaktformular oder über eine Online-Terminvereinbarung erfolgen.
Eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular stellt noch keine verbindliche Buchung einer kostenpflichtigen
Leistung dar. Für Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistung sind die jeweilige Leistungsbeschreibung, die zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise sowie gegebenenfalls individuell getroffene Vereinbarungen
maßgeblich.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten beziehungsweise individuell vereinbarten Preise.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine
Umsatzsteuer ausgewiesen. Das Entgelt ist grundsätzlich nach Erbringung der jeweiligen Leistung beziehungsweise
nach Rechnungserhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 10er-Karten sind beim Kauf vollständig zu
bezahlen. Die Zahlung kann nach Absprache insbesondere bar oder per Überweisung erfolgen.
4. Terminabsagen und Nichterscheinen
Verbindlich vereinbarte Einzel-, Beratungs-, Gruppen- und Mantrailing-Termine können bis spätestens 24 Stunden
vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder bei
Nichterscheinen kann das für den Termin vereinbarte Entgelt berechnet werden, soweit der Termin nicht
anderweitig vergeben werden kann. Bei Nutzung einer 10er-Karte kann in diesem Fall eine Trainingseinheit von der
Karte abgezogen werden. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Scholaris Canis
durch die kurzfristige Absage beziehungsweise das Nichterscheinen überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist. Sagt Scholaris Canis einen Termin ab, entstehen dem Kunden hierfür keine Kosten.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf Wunsch erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
Bei einer 10er-Karte wird keine Einheit abgezogen.
5. 10er-Karten
10er-Karten gelten ausschließlich für das beim Erwerb angegebene Mensch-Hund-Team und sind nicht auf andere
Personen oder Hunde übertragbar. Die reguläre Gültigkeitsdauer beträgt:
- Welpen- und Junghundeschule: 4 Monate
- Allgemeines Gruppentraining: 9 Monate
- Mantrailing: 4 Monate
Maßgeblich ist der auf der Karte beziehungsweise beim Erwerb angegebene Gültigkeitszeitraum.
Nicht innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommene Trainingseinheiten verfallen nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer und werden nicht ausgezahlt oder erstattet, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche
entgegenstehen. Bei längerer Erkrankung des Hundes oder des Halters sowie bei vergleichbaren wichtigen Gründen
kann die Gültigkeitsdauer nach individueller Absprache verlängert werden.
6. Teilnahmevoraussetzungen und Angaben zum Hund
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für den teilnehmenden Hund ein ausreichender Tierhalter-
Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Der Kunde ist verpflichtet, Scholaris Canis vor Beginn des Trainings über
Umstände zu informieren, die für die sichere oder fachgerechte Durchführung des Trainings von Bedeutung sein
können. Dazu gehören insbesondere bekannte gesundheitliche Einschränkungen, ansteckende Erkrankungen,
erhebliche Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, bekannte Beißvorfälle oder sonstige besondere
Gefährdungen.
Ändern sich solche Umstände während einer laufenden Trainingsbegleitung, ist Scholaris Canis hierüber ebenfalls
zu informieren. Scholaris Canis kann die Teilnahme an einer Trainingseinheit ablehnen, unterbrechen oder beenden,
wenn die sichere oder tierschutzgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
7. Verantwortung für den Hund
Der Halter bleibt während des Trainings grundsätzlich für die Führung, Beaufsichtigung und Kontrolle seines Hundes
verantwortlich. Den Anweisungen von Scholaris Canis, insbesondere soweit diese der Sicherheit von Menschen oder
Tieren dienen, ist Folge zu leisten. Der Halter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch
seinen Hund verursacht werden. Die gesetzliche Tierhalterhaftung ist insbesondere in § 833 BGB geregelt.
Übernimmt Scholaris Canis zur Demonstration einer Übung vorübergehend die Leine oder führt den Hund kurzfristig
selbst, führt dies nicht zu einem dauerhaften Übergang der allgemeinen Verantwortung des Tierhalters. Zwingende
gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere zur Tieraufsicht, bleiben unberührt. Für eine vertraglich übernommene
Tieraufsicht enthält § 834 BGB eine eigene gesetzliche Haftungsregelung.
8. Durchführung des Trainings
Art, Aufbau, Dauer und Inhalt des Trainings richten sich nach dem gebuchten Angebot sowie nach den individuellen
Voraussetzungen des jeweiligen Mensch-Hund-Teams. Scholaris Canis ist berechtigt, Trainingsaufbau, Übungsformen,
Trainingsort oder geplante Inhalte anzupassen, wenn dies aus fachlichen Gründen, wegen des Verhaltens oder der
Belastbarkeit des Hundes, aus Sicherheitsgründen, aus Gründen des Tierwohls oder aufgrund äußerer Umstände
sinnvoll oder erforderlich ist.
Ein bestimmter Trainings-, Erziehungs- oder Verhaltenserfolg wird nicht geschuldet oder garantiert.
Der Erfolg einer Trainingsmaßnahme hängt unter anderem von den individuellen Eigenschaften und Lernerfahrungen
des Hundes, der Mitarbeit des Halters, der Umsetzung im Alltag, der Trainingshäufigkeit sowie weiteren Umständen
ab, die Scholaris Canis nicht vollständig beeinflussen kann.
9. Eigenverantwortung und typische Risiken
Hundetraining und der Umgang mit Hunden können auch bei fachgerechtem Vorgehen mit typischen, nicht
vollständig vermeidbaren Risiken verbunden sein. Hunde können spontan, unerwartet oder situationsabhängig
reagieren. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Durchführung vorgeschlagener Übungen. Erkennt der
Kunde eine besondere Gefahr für sich, seinen Hund oder Dritte, hat er Scholaris Canis hierauf unverzüglich
hinzuweisen. Scholaris Canis ist berechtigt, Übungen jederzeit zu verändern, zu unterbrechen oder abzubrechen,
wenn dies aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen erforderlich erscheint.
10. Gruppenangebote und Mantrailing
Bei Gruppenangeboten und beim Mantrailing ist der Kunde verpflichtet, auf andere Teilnehmer, Hunde und sonstige
Personen angemessen Rücksicht zu nehmen. Scholaris Canis kann Gruppenzusammensetzung, Treffpunkt,
Trainingsort, Dauer und Trainingsablauf den jeweiligen Bedingungen und Anforderungen anpassen.
Ein Hund kann von einer einzelnen Trainingseinheit ausgeschlossen werden, wenn von ihm eine nicht vertretbare
Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht oder eine sinnvolle Teilnahme unter den gegebenen Bedingungen
nicht möglich ist. Muss Scholaris Canis eine Gruppen- oder Mantrailing-Einheit aufgrund erheblicher
Witterungsbedingungen, Erkrankung, Sicherheitsgründen oder anderer nicht sinnvoll vermeidbarer Umstände
absagen, wird eine bereits bezahlte Einheit nicht berechnet beziehungsweise nicht von einer 10er-Karte abgezogen.
11. Ausrüstung und persönliche Gegenstände
Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete und ausreichend sichere Leinen, Halsbänder, Geschirre, Schleppleinen,
Transportmöglichkeiten und sonstige von ihm eingesetzte Ausrüstungsgegenstände zu verwenden.
Für Schäden, die ausschließlich aufgrund mangelhafter, ungeeigneter oder unsachgemäß verwendeter
kundeneigener Ausrüstung entstehen, haftet Scholaris Canis nicht, soweit Scholaris Canis den Schaden nicht selbst
schuldhaft verursacht hat.
Für Kleidung, Mobiltelefone, Fahrzeuge, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände des Kunden wird
nur nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelungen gehaftet.
12. Haftung von Scholaris Canis
Scholaris Canis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Scholaris Canis oder seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Scholaris Canis unbeschränkt, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von Scholaris Canis für leicht fahrlässig verursachte
Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Scholaris Canis wirksam ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
Diese Beschränkungen berühren keine zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
13. Schäden durch Hunde oder Dritte
Scholaris Canis haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch den Hund des Kunden, andere teilnehmende
Hunde, deren Halter oder sonstige Dritte verursacht werden, soweit Scholaris Canis hierfür kein eigenes schuldhaftes
Verhalten trifft. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf selbstständigem oder unvorhersehbarem Tierverhalten
beruhen und bei pflichtgemäßem Verhalten von Scholaris Canis nicht vermeidbar waren.
Verursacht der eigene Hund des Kunden Schäden an Personen, Tieren oder Sachen, richtet sich die Verantwortlichkeit
des Halters nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Training im öffentlichen Raum und äußere Umstände
Training kann je nach Angebot auf öffentlichen Wegen, Plätzen, Parkflächen, in Wald- und Freiflächen oder an
anderen geeigneten Orten stattfinden. Dem Kunden ist bekannt, dass dort typische allgemeine Gefahren bestehen
können, beispielsweise Unebenheiten, Wurzeln, Nässe, Glätte, Straßenverkehr, Radfahrer, andere Tiere oder
wechselnde Witterungsbedingungen. Für solche allgemeinen Risiken haftet Scholaris Canis nur, soweit ein Schaden
durch ein schuldhaftes Verhalten von Scholaris Canis verursacht wurde und nach Maßgabe der Haftungsregelungen
dieser AGB eine Haftung besteht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, der Witterung und dem jeweiligen
Trainingsort entsprechende Kleidung und Schuhe zu tragen.
15. Futterberatung
Die angebotene Futterberatung dient der allgemeinen Einordnung der Fütterung eines Hundes und der
Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten und alltagstauglichen Fütterung.
Sie stellt keine tierärztliche Diagnostik, Therapie oder medizinische Ernährungsberatung dar und ersetzt diese nicht.
Bei Erkrankungen, gesundheitlichen Beschwerden, Verdacht auf Allergien oder Unverträglichkeiten sowie sonstigen
medizinisch relevanten Auffälligkeiten ist gegebenenfalls eine tierärztliche Abklärung erforderlich.
Eine bestimmte gesundheitliche Wirkung, Verträglichkeit oder Veränderung des Verhaltens aufgrund einer
Fütterungsempfehlung wird nicht garantiert. Der Kunde bleibt für die Entscheidung über die tatsächliche Fütterung
seines Hundes verantwortlich.
16. Empfehlungen und Kooperationen
Soweit Scholaris Canis Produkte, Futtermittel, Kauartikel oder Anbieter empfiehlt, handelt es sich um eine fachliche
beziehungsweise praktische Empfehlung auf Grundlage der jeweils bekannten Informationen.
Eine Empfehlung begründet keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Produkt für jeden Hund gleichermaßen
geeignet oder verträglich ist. Mit einzelnen Anbietern können Kooperationen, Rabattvereinbarungen oder
Provisionsvereinbarungen bestehen. Eine solche Kooperation ändert nichts daran, dass die jeweilige Empfehlung
nach den individuellen Bedürfnissen des Hundes erfolgen soll.
Für Vertragsverhältnisse, die der Kunde unmittelbar mit einem externen Anbieter eingeht, ist ausschließlich der
jeweilige Anbieter Vertragspartner.
17 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Die von Scholaris Canis im Rahmen von Training, Beratung, Kursen oder Schulungen bereitgestellten oder vermittelten
Inhalte und Unterlagen, insbesondere Texte, Handouts, Arbeitsblätter, Präsentationen, Grafiken, Trainingspläne,
Übungsbeschreibungen sowie individuell entwickelte Konzepte und deren konkrete Ausgestaltung, dürfen ausschließlich
für den persönlichen Gebrauch des jeweiligen Kunden verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe,
Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwertung, insbesondere zu gewerblichen,
unterrichtenden oder schulenden Zwecken, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Scholaris Canis nicht
gestattet, soweit entsprechende Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Schutzrechte bestehen.
Allgemein bekannte Trainingsgrundsätze, Methoden oder fachliche Erkenntnisse werden hiervon nicht erfasst, soweit an
ihnen keine eigenen Schutzrechte von Scholaris Canis bestehen.
18 Bild-, Video- und Tonaufnahmen
Bild-, Video- oder Tonaufnahmen durch Scholaris Canis, auf denen Teilnehmer erkennbar oder identifizierbar sind,
sowie deren Verwendung oder Veröffentlichung, insbesondere auf der Website von Scholaris Canis, in sozialen Medien,
zu Werbe-, Informations- oder Schulungszwecken, erfolgen nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen gesonderten
Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Eine entsprechende Einwilligung ist freiwillig und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an Training, Beratung, Kursen oder Schulungen. Eine erteilte Einwilligung kann im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Teilnehmern ist es ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Scholaris Canis nicht gestattet, während
Trainingseinheiten, Beratungen, Kursen oder Schulungen Bild-, Video- oder Tonaufnahmen anzufertigen. Dies gilt
insbesondere auch für Aufnahmen von Trainingsinhalten, Demonstrationen, Schulungsunterlagen und Erläuterungen des
Trainers. Soweit andere Teilnehmer oder sonstige Personen von einer Aufnahme betroffen wären, sind zusätzlich deren
Rechte und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen zu beachten.
19. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern kann bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
– beispielsweise über Internet, E-Mail oder Telefon – geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch
des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Widerrufsrecht bei einer kostenpflichtigen Dienstleistung kann insbesondere nach vollständiger Erbringung
unter den Voraussetzungen des § 356 BGB erlöschen.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die auf der Website abrufbare Datenschutzerklärung von Scholaris Canis.
21. Änderungen von Terminen und Angeboten
Scholaris Canis behält sich organisatorisch erforderliche Änderungen von Trainingszeiten, Trainingsorten oder
Trainingsabläufen vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Bereits geschlossene Verträge und erworbene
Leistungen bleiben hiervon unberührt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die
gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
Scholaris Canis
Die Hundeschule mit Köpfchen
Individuelles Hundetraining in Bad Dürrheim,
Villingen-Schwenningen und Umgebung
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